Förderung
Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Auf Grund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können bei manchen Programmen derzeit keine Förderanträge gestellt werden. Aktuelle Informationen finden Sie unter den jeweiligen Links in der nachfolgenden Tabelle.
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Gemeinden)
Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung (GRW-Infra) sind vorrangig Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände (Verwaltungs- und Zweckverbände) Zuwendungsempfänger. Die GRW-Infra ist ein wichtiger Baustein, um mit unternehmensnahen Maßnahmen gleichermaßen die Investitionsbedingungen wie auch das infrastrukturelle Umfeld der Unternehmen zu verbessern. Moderne wirtschaftsnahe Infrastrukturen sind die Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Die sächsischen kommunalen Träger sollen in die Lage versetzt werden, die dafür erforderlichen Investitionen tätigen zu können.
- Landesdirektion Sachsen – Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Verzeichnis der GRW-Begünstigten (*.pdf, 6,01 MB)