Förderung
Aufgeführt sind im Folgenden nur die Programme, für die aktuell eine Antragstellung möglich ist. Für Förderprogramme, welche aus Mitteln des Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, ist eine Antragstellung erst ab Anfang 2023 wieder möglich.
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Gemeinden)
Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung (GRW-Infra) sind vorrangig Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände (Verwaltungs- und Zweckverbände) Zuwendungsempfänger. Die GRW-Infra ist ein wichtiger Baustein, um mit unternehmensnahen Maßnahmen gleichermaßen die Investitionsbedingungen wie auch das infrastrukturelle Umfeld der Unternehmen zu verbessern. Moderne wirtschaftsnahe Infrastrukturen sind die Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Die sächsischen kommunalen Träger sollen in die Lage versetzt werden, die dafür erforderlichen Investitionen tätigen zu können.
- Landesdirektion Sachsen – Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Verzeichnis der GRW-Begünstigten (*.pdf, 6,01 MB)